Gmehling, Bernhard1990-08-162020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261989https://orlis.difu.de/handle/difu/556400Grundsätzlich muß derjenige, der eine Tatsache behauptet, sie auch beweisen. Das Hauptproblem für den durch Industrieimmissionen Geschädigten liegt im Nachweis der Kausalität von Emission und Immission sowie zwischen Immission und Schaden. Der Aturo untersucht die Gründe, warum solch ein Nachweis meist scheitert. So z.B., weil der Geschädigte sich einer Vielzahl von potentiellen Schädigern gegenübersieht oder dem Geschädigten der Einblick in die betriebsinternen Vorgänge des Emittenten verwehrt ist. Darüberhinaus wird die von der Rechtsprechung vorgenommene Beweislastumkehr in diesen Fällen untersucht, daß also der Beklagte die behauptete Tatsache widerlegen muß, wenn z.B. einem Anlagenbetreiber die Beweislast dafür auferlegt wird, daß der Schaden tatsächlich nicht auf eben seine, sondern eine andere Emission zurückzuführen ist. Zudem treffen den Betreiber einer gefährlichen Anlage erhöhte Verkehrssicherungspflichten im Bereich der Emissionskontrolle. jüp/difuBeweislastZivilprozessordnungZivilrechtProzessrechtRechtsprechungImmissionSchadenBundesimmissionsschutzgesetzKausalitätNachbarrechtUmweltschutzrechtTheorieIndustrieUmweltschutzImmissionsschutzDie Beweislastverteilung bei Schäden aus Industrieimmissionen.Monographie144344