Gose, Sven2016-09-022020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520160933-3754https://orlis.difu.de/handle/difu/217187Seit dem 1.1.2016 gilt die dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (13. BImSchV) für Betreiber von Feuerungsanlagen mit einer Wärmeleistung ab 50 Megawatt (MW). Die verschärften Richtlinien stellen Unternehmen mit Bestandsanlagen vor große Herausforderungen.Neue Brenner für alte Heizwerke. Verschärfte Grenzwerte für Betreiber von Feuerungsanlagen seit Jahresbeginn.ZeitschriftenaufsatzDH23628VersorgungWärmeHeizwerkFeuerungsanlageSchadstoffGrenzwertUmweltschutzLuftreinhaltungBundesimmissionsschutzgesetzVerordnungAnlagentechnikBrennerOptimierungModernisierungsmaßnahmeStadtwerkEmissionsminderungFallbeispiel