Klinger, RemoKrebs, David2016-02-082020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520150943-383Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/225697Eine landesrechtlich geregelte örtliche Verbrauchsteuer auf Plastiktüten oder Einwegbecher ist mittlerweile finanzverfassungsrechtlich unbedenklich. Die Rechtslage hat sich seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1998 grundlegend geändert. Auch eine Ausgestaltung als Lenkungssonderabgabe erscheint nicht mehr von vorn herein ausgeschlossen. Gleichwohl empfiehlt sich die Ausgestaltung als Verbrauchsteuer, da die finanzverfassungsrechtlichen Maßstäbe in der Rechtsprechung des BVerfG wesentlich besser geklärt sind als diejenigen für Sonderabgaben.Kommunale Verpackungssteuer - Nicht nur neu verpackt, sondern jetzt zulässig!ZeitschriftenaufsatzDM15120931GemeindeVerbrauchsteuerFinanzabgabeVerpackungKreislaufwirtschaftsrechtEinweggeschirrEinwegverpackungVerpackungsteuer