Kappert, Gunter1980-02-022020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261976https://orlis.difu.de/handle/difu/452938Unter Raumordnung versteht der Verf. eine Sollvorstellung über die angestrebte räumliche Verteilung und von Nutzungen und Strukturen und unter Landesplanung die Tätigkeit derartiges zu erarbeiten. Die Unterscheidung Raumordnung als Aufgabe des Bundes und Landesplanung als Aufgabe der Länder hält er für nicht sinnvoll. Regionalplanung wird definiert als Landesplanung für Teilräume. Unter Raumplanung versteht er Landesplanung, Regionalplanung und die Planung auf der örtlichen Ebene, die Bauleitplanung. Lang- oder mittelfristige Aufgabenplanung für sämtliche Aufgaben einer entsprechenden öffentlichen Ebene mit Ressourcenausgleich (Bund, Länder, Gemeinden) betreibt die integrierte Entwicklungsplanung für alle Stadtaufgaben.StadtentwicklungsplanungStadtentwicklungsplanung im Verhältnis zur Raumordnung und Landesplanung einschl. Regionalplanung. Vortrag, gehalten im 74. Kurs des Instituts "Städtebau und Recht" vom 6. bis 10. Oktober 1975.Graue Literatur029871