Birk, Hans-Joerg1983-10-182020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261983https://orlis.difu.de/handle/difu/499699Der Gesetzgeber des Bundesbaugesetzes wollte ausdrücklich die gesetzliche Umlegung von Abgaben befreien. Sinn und Zweck des § 79 BBauG drücken sich darin aus, dass pauschal eine Abgabenbefreiung von all jenen Steuern erfolgen sollte, für die der Bund zuständig ist. § 79 BBauG vermittelt aber auch Eigentumsübergängen in freiwilligen Umlegungen die Grunderwerbsteuerbefreiung. rhRechtBodenrechtUmlegungBundesbaugesetzGrunderwerbsteuerGrunderwerbsteuerrechtSteuerbefreiungGrunderwerbsteuerbefreiung fuer freiwillige Umlegungen nach § 79 BBauG.Zeitschriftenaufsatz082125