2015-06-182020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920101867-6723https://orlis.difu.de/handle/difu/261510Das Jugendamt hat Fragen zu Leistungen für ausländische junge Menschen, insbesondere, inwieweit ausländische junge Volljährige, die Asyl in Deutschland begehren, einen Anspruch auf Leistungen der Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB Vlll geltend machen können.Pflichten und Aufgaben der Träger der Kinder- und Jugendhilfe gegenüber ausländischen jungen Menschen mit unklarem Aufenthaltsstatus; Inobhutnahme nach § 42 Abs. 1 Nr 3 SGB VIII, Leistungen für junge ausländische Volljährige nach § 41 SGB VIII; Vereinbarkeit der Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe mit aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen § 6 Abs. 2, §§ 41, 42 Abs. 1 Nr 3 SGB VIII.ZeitschriftenaufsatzDMR1450053SozialwesenSozialarbeitJugendhilfeKindJugendlicherAusländerKinderschutzAusländisches KindMinderjährigerAufenthaltsstatusInobhutnahmeSozialleistungSozialgesetzbuchRechtsanspruchJunger Erwachsener