Düsselberg, Jörg2004-05-052020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252004https://orlis.difu.de/handle/difu/150496Laut Urteil vom 6.11.2003 des VGH Baden-Württemberg stellt die Verpflichtung des Besitzers eines landwirtschaftlich nutzbaren Grundstücks zu dessen Bewirtschaftung bzw. Pflege nach § 26 LLG im Zusammenhang mit der Zumutbarkeitsschranke in § 27 Abs. 1 LLG eine verfassungsrechtlich zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums dar. Der Beitrag enthält neben der Urteilsbegründung Anmerkungen, in denen festgehalten wird, dass das Urteil zur Klärung beiträgt, unter welchen Voraussetzungen Eigentümer von waldfreien Steillagen im Schwarzwald verpflichtet werden können, ihre Flächen zu pflegen oder zu bewirtschaften und damit einen Beitrag zum Erhalt des Landschaftsbildes und der gewachsenen Dorfstrukturen zu leisten. difuBewirtschaftungs- und Pflegepflicht nach dem Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG).ZeitschriftenaufsatzDI0421005LandwirtschaftLandwirtschaftliche FlächeBrachflächeBewirtschaftungLandschaftspflegeKulturlandschaftLandschaftsbildAgrarrechtEigentumsrechtRechtsprechungGrundstückseigentümerZumutbarkeitPflichtDorfstruktur