EXTERN2011-01-192020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620091868-0097https://orlis.difu.de/handle/difu/167120Bestandsgebäude, die baulich verändert werden, müssen bestimmte Anforderungen hinsichtlich ihrer Energieeffizienz aufweisen, die in der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) definiert werden. Diese Anforderungen beziehen sich wahlweise auf die Gesamtenergieeffizienz des ganzen Gebäudes oder die Wärmedurchgangskoeffizienten einzelner Bauteile. Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung unterstehen zum einen dem Wirtschaftlichkeitsgebot - die einzelnen Sanierungsmaßnahmen müssen sich durch die erreichbare Energiekosteneinsparung innerhalb der restlichen Nutzungsdauer des Gebäudes amortisieren -, zum anderen dürfen sie den Erhalt der Bausubstanz nicht beeinträchtigen. Bei Baudenkmälern sollte überdies auch das Erscheinungsbild des Gebäudes erhalten bleiben. Aus diesen Gründen sind auf Basis einer so genannten "Härtefallklausel" Ausnahmen und Befreiungen von den Anforderungen der Energieeinsparverordnung möglich. Durch die Inanspruchnahme dieser Möglichkeiten bleibt jedoch das im Einzelfall vorhandene Energieeinsparpotenzial teilweise unausgeschöpft. Um hier Abhilfe zu schaffen, wurden einzelne Situationen herausgegriffen und untersucht, die derartige Sonderfälle darstellen und in der Regel zur Beantragung einer Befreiung bzw. Ausnahme führen. Die Online-Publikation stellt für diese Sonderfälle die zugrunde liegende Problematik dar und zeigt Lösungsmöglichkeiten hinsichtlich einer sowohl wirtschaftlichen als auch Substanz und Erscheinungsbild erhaltenden energetischen Sanierung auf.Wärmeschutz für Sonderfälle. Abschlussbericht.Graue Literatur8PWR0FKEDM09050573urn:nbn:de:0093-ON01209NR224BebauungEnergieeinsparungReihenhausBaudenkmalFachwerkbauFlachdachSanierungsmaßnahmeWirtschaftlichkeitEnergieeinsparverordnungEnergieeffizienzEnergetische Sanierung