1980-02-012020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261975https://orlis.difu.de/handle/difu/447641Während der Vermieter bis zum 31. 12. 74 den Nachweis der ortüblichen Vergleichsmieten nur durch die Benennung von Vergleichsmieten erbringen konnte, kann er sich jetzt auch eines Sachverständigen oder einer Mietpreisübersicht bedienen. Im Art. wird davon ausgegangen, daß den Mietwerttabellen der Vorzug zu geben ist, da sie von Anfang an den Mietparteien einen Überblick geben können, welche Miete für ihre Wohnung ortsüblich ist.MietengesetzMietspiegelVergleichsmieteMietwesenÖrtliche Mietwerttabellen in Arbeit. Bei Mieterhöhungen wichtig. Vermieter- und Mieterverbände gemeinsam am Werk.Zeitschriftenaufsatz023762