1988-01-072020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261986https://orlis.difu.de/handle/difu/539457§ 45 I 2 Nr. 3 StVO gewährt Schutz vor Straßenverkehrslärm nicht nur dann, wenn dieser einen bestimmten Schallpegel überschreitet; es genügen Lärmeinwirkungen, die jenseits dessen liegen, was im konkreten Fall unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs als ortsüblich hingenommen werden muss. (-z-)LärmLärmbelästigungRechtsprechungStraßenverkehrsordnungBVerwG-UrteilUmweltpflegeVerkehrslärmSchutz der Straßenanwohner vor Verkehrslärm. StVO § 45 I 2 Nr.3. BVerwG, Urt.v. 4.6.1986 - 7 C 76/84 - Koblenz.Zeitschriftenaufsatz126901