Rosin, Nicolai2019-08-162020-01-062022-11-252020-01-062022-11-2520190012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/255782Die Privilegierungstatbestände in § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Planvorbehalt des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB waren in der jüngsten Vergangenheit wiederholt Gegenstand einerseits gesetzgeberischer Aktivitäten, andererseits der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BVerwGs. Ausgangspunkt des Beitrags ist das aktuelle und weitreichende Urteil des BVerwGs vom 01.11.2018, welches sich mit der Frage der Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 1 BauGB, d.h. nicht UVP-(vorprüfungs-)pflichtiger gewerblicher Tierhaltungsanlagen einerseits und der gemeindlichen Planung andererseits, beschäftigt hat. Der Beitrag beschäftigt sich zentral mit der Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB und der Unterscheidung privilegierter, sonstiger und teilprivilegierter Vorhaben und den Voraussetzungen eines Privilegierungstatbestandes.Planen und Bauen im Außenbereich: Zulässigkeit und Steuerung von Vorhaben im Außenbereich. Zur Systematik des § 35 BauGB: Unterscheidung privilegierter, sonstiger und teilprivilegierter Vorhaben, Voraussetzungen eines Privilegierungstatbestandes.ZeitschriftenaufsatzDM19081212PlanungsrechtBaurechtAußenbereichBauvorhabenZulässigkeitPrivilegiertes Vorhaben