Latzel, Clemens2015-01-132020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520141439-6351https://orlis.difu.de/handle/difu/223384Öffentliche Aufträge werden auch nach Kriterien vergeben, die mit dem eigentlichen Erwerbszweck nichts zu tun haben. Sekundäre oder "vergabefremde" Zwecke dienen umwelt-, wirtschafts- und insbesondere sozialpolitischen Zielen, denen sich der Auftragnehmer unterwerfen muss, um "ins Geschäft" zu kommen. Die neue allgemeine Vergaberichtlinie 2014/24/EU (ABI. 2014 L 94/64) löst die Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG (VKR) ab und reguliert diese Form politischer Lenkung. Im Beitrag wird untersucht, inwiefern die RL 2014/24/EU die Vergabe öffentlicher Aufträge nach sozialen Kriterien erlaubt.Soziale Aspekte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nach der Richtlinie 2014/24/EU.ZeitschriftenaufsatzDM14121919VerwaltungsrechtVergabeAuftragRichtlinieAuftragnehmerÖffentlicher AuftragEU-RichtlinieGesetzesänderungVergaberichtlinieSozialverträglichkeitKriteriumWirtschaftssteuerung