2012-06-012020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920121861-6631https://orlis.difu.de/handle/difu/273297Das Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -Ausfallleistungen - Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) - wurde zum 01.01.1980 als überbrückende familienpolitische Leistung eingeführt, um die Unterhaltsansprüche von Kindern Alleinerziehender zu sichern. Diese bedarfs- und einkommensunabhängige Sozialleistung (§ 68 Nr. 14 SGB I) wurde durch die Ausweitung von Bezugsdauer und -alter regelmäßig fortentwickelt. Derzeit hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wer das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat (§ 1 UVG), bei einer max. Anspruchsdauer von 72 Monaten (§ 3 UVG). Die Finanzierung erfolgt zu einem Drittel durch den Bund und zu zwei Dritteln durch die Länder (§ 8 Abs. 1 Satz 1 UVG), wobei die Länder die Ermächtigung haben, die Kommunen an den Ausgaben und Einnahmen der Leistungen nach dem UVG zu beteiligen (§ 8 Abs. 1 Satz 2 UVG). Der Rückgriff auf den Unterhaltsschuldner ist vorgesehen (§ 7 UVG). Es wird vermehrt hinterfragt, ob das UVG in seiner derzeitigen Ausgestaltung als eigenständiges Leistungsgesetz seinen ursprünglichen Zweck erfüllt oder ob das Instrument zur Unterstützung von Alleinerziehenden einer anderen Konzeption bedarf, um der heutigen gesellschaftlichen Situation gerecht zu werden. Das vorliegende Diskussionspapier zeigt Reformbedarfe des UVG auf und spricht sich für die Entwicklung eines Gesamtkonzepts der Kinder- und Familienförderung aus. Gesetzgebung; Kind; Familie; Förderungspolitik FT :Rechtsgrundlage; Unterhalt; Kindergeld; Kinderfreibetrag; Unterhaltsvorschuss; Unterhaltsrecht; Anspruch; Umsetzung; Wachstumsbeschleunigungsgesetz CD :C-1 CU :XDiskussionspapier des Deutschen Vereins zur Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) (vom Präsidium des Deutschen Vereins am 07.12. 2011 verabschiedet).ZeitschriftenaufsatzDR19194GesetzgebungKindAlleinerziehenderFörderungspolitikUnterhaltsvorschussRechtslageReformbedarf