Kromer, Michael1986-05-142020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261985https://orlis.difu.de/handle/difu/522952Dem Autor geht es um die Klärung der Frage, was man vernünftigerweise mit öffentlichem Sachenrecht bezeichnen kann und ob sich die Existenz eines eigenständigen Rechtsgebietes des öffentlichen Sachenrechts überhaupt rechtfertigen läßt. Dazu werden die verschiedenen Begründungen für das öffentliche Sachenrecht (z. B. historische Begründungen usw.) gegeben und die Gemeinsamkeiten der bisher benannten Teilrechtsgebiete des öffentlichen Sachenrechts (z. B. Straßenrecht, Wasserrecht, Anstaltsnutzungsrechts usw.) untersucht. Das Präfis "Sachen-" im Begriff öffentliches Sachenrecht wird zum Anlaß genommen, die Besonderheiten des Bürgerlichen Sachenrechts zusammenzustellen. Dessen strukturelle Besonderheiten werden sodann mit den Sachproblemen und Lösungsvorschlägen des öffentlichen Sachenrechts verglichen, wobei der Autor zu dem Ergebnis eines sogenannten "Sachenrechts des öffentlichen Rechts" als"Allgemeiner Teil des öffentlichen Sachenrechts" kommt, dem die besonderen Teile die Wasserrecht, Wegerecht usw. hinzugefügt werden müssen. kp/difuSachenrechtÖffentliches RechtZivilrechtAnstaltStraßenrechtWasserrechtUmweltschutzrechtDenkmalschutzWasserwirtschaftUmweltschutzVerkehrBaurechtVerfassungsrechtVerwaltungsrechtRechtVerwaltungSachenrecht des Öffentlichen Rechts. Probleme und Grundlagen eines Allgemeinen Teils des Öffentlichen Sachenrechts.Monographie106188