1980-10-202020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261975https://orlis.difu.de/handle/difu/464564In einer Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Achten Gesetzes zur Verwaltungs- und Gebietsreform vertritt die Landkreisversammlung, das oberste Organ des Niedersächsischen Landkreistages, die Auffassung, daß der Referentenentwurf insgesamt den vorgesehenen weitreichenden Eingriff in den Bestand der niedersächsischen Landkreise nicht rechtfertigt. Der Landkreistag sieht es daher als seine Aufgabe an, den Referentenentwurf zu prüfen und mit ins Einzelne gehenden sachlichen Anregungen und Hinweisen zu einer ausgewogenen Lösung beizutragen. ew/difuVerwaltungsreformGebietsreformRechtVerwaltungsrechtGesetzgebungStellungnahme des Niedersächsischen Landkreistages zum Referentenentwurf eines Achten Gesetzes zur Verwaltungs- und Gebietsreform.Graue Literatur042612