EXTERN2016-11-032020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252014https://orlis.difu.de/handle/difu/227778Jahrzehntelang war Baden-Württemberg das einzige Bundesland, das direktdemokratische Verfahren auf kommunaler Ebene kannte, wenngleich die Regelung als prohibitiv galt und zu vielen unzulässigen Verfahren führte. Erst im Zeitraum von 1990 bis 1997 führten fast alle Länder Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in ihren Gemeinden, Städten und mit wenigen Ausnahmen auch in den Landkreisen ein. Berlin schloss diesen Prozess im Jahr 2005 ab. Seitdem ist die kommunale Direktdemokratie flächendeckend verbreitet. In den letzten Jahren betrug die Anzahl der Bürgerbegehren und Ratsreferenden etwa 260 bis 365 pro Jahr. Insgesamt gab es 6.447 Verfahren bis Ende 2013. Den größten Anteil an allen Verfahren hat nach wie vor Bayern mit knapp 40 Prozent. Ebenso hat sich die Gesetzgebung entwickelt: Seit Ende 2011 wurden in mehreren Bundesländern die Gemeinde- und Kreisordnungen bürgerfreundlich reformiert. Hier seien insbesondere die Neuerungen in Bremen und Schleswig-Holstein sowie kleinere Reformen in Sachsen und Sachsen-Anhalt hervorgehoben. Weitere bedeutende Reformschritte zeichnen sich zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen ab. Doch gleichzeitig bleiben in vielen Bundesländern noch thematische Restriktionen, hohe Hürden und Fallstricke. Der vorliegende Bericht informiert über die Häufigkeit, Gegenstände und Ergebnisse von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in allen Bundesländern. In einem eigenen Kapitel werden Ratsreferenden beleuchtet. Das sind Bürgerentscheide, die vom Gemeinderat und nicht per Unterschriftensammlung von den Bürger/innen ausgelöst werden.Bürgerbegehrensbericht 2014.Graue LiteraturQ4R03DUKDM16102703urn:nbn:de:kobv:109-1-8346679PartizipationDemokratieGemeindeStatistikBürgerbegehrenBürgerentscheidDirekte DemokratieReferendumRegionalverteilungLändervergleichRechtsgrundlage