Weimar, Wilhelm1980-01-312020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261976https://orlis.difu.de/handle/difu/435758Der vom Bundesminister der Justiz am 13.1.76 der Öffentlichkeit übergebene Mustermietvertrag verdient nach Meinung des Verf. nach seiner Zielsetzung und seinem Inhalt grundsätzlich Zustimmung, da er dem Gedanken der Vertragsgerechtigkeit in starkem Maße Rechnung zu tragen bemüht ist. ,,Durch Aufnahme wichtiger gesetzlicher Vorschriften oder Mitteilung einer gefestigten Rechtsprechtung liefert er einen wertvollen Beitrag, um der Rechtsfremdheit eines Laien zu begegnen''.MietvertragMietrechtMietwesenRechtMustermietvertrag 1976 - seine Bedeutung und sein Inhalt.Zeitschriftenaufsatz010303