Waitz, Hans JochenGierke, Klaus von1987-04-082020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261986https://orlis.difu.de/handle/difu/531300Der Wortlaut des § 324 StGB ist zwar nicht eindeutig und lässt grundsätzlich Raum für unterschiedliche Interpretationen. Sinn und Zweck des § 324 StGB und allgemeine strafrechtliche Auslegungsprinzipien führen jedoch zwingend zu dem Schluss, dass das Unterlassen der Verhinderung weiterfressender Gewässerverunreinigung nicht (nochmals) den Tatbestand des § 324 StGB erfüllen kann. (rh)WasserrechtStrafrechtGewässerverunreinigungStrafgesetzbuchParagraph 324StraftatbestandUmweltpflegeWasserDie weiterfressende Gewässerverunreinigung durch natürliche Ausbreitung eines verunreinigten Gewässers.Zeitschriftenaufsatz118299