2007-09-112020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252007https://orlis.difu.de/handle/difu/131646Nach mehrjähriger Diskussion wird am 1. Oktober 2007 die novellierte Energieeinsparverordnung in Kraft treten. Damit setzt Deutschland die europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden um, die bei Vermietung oder Verkauf im Gebäudebestand vorsieht, dass den potenziellen Mietern bzw. Käufern Energieausweise vorgelegt werden müssen. Die Pflicht zur Erstellung von Energieausweisen besteht nach der Energieeinsparverordnung ab 1. Juli 2008, und für die Erstellung der Energieausweise gilt bis 30. September 2008 völlige Wahlfreiheit zwischen einem speziell berechneten Bedarfsausweis und einem auf der Energiekostenabrechnung basierenden Verbrauchsausweis. Erst ab 1. Oktober 2008 wird diese Wahlfreiheit für kleinere Gebäude mit 4 Wohneinheiten aufgehoben, wenn deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und sie nicht mindestens entsprechend dem Niveau der 1. Wärmeschutzverordnung modernisiert worden sind. Ab diesem Zeitpunkt sind dann - nur - für diese kleinen Gebäude Bedarfsausweise zwingend erforderlich. Die Arbeitshilfe erläutert die Anforderungen der novellierten Energieeinsparverordnung, gibt Hilfestellung zur Interpretation und Auslegung von Detailregelungen und erläutert Risiken, die sich ergeben können. Im Anhang finden Sie die Verordnung sowie die ergänzenden Bekanntmachungen des BMVBS im Wortlaut. difuErstellung von Energieausweisen für Bestandsgebäude. Band 1-2.Graue LiteraturDF11154EnergieEnergieeinsparungEnergieverbrauchWohnungsbauunternehmenWohngebäudeWärmeWärmeschutzverordnungEnergieausweisEnergieeinsparverordnungArbeitshilfe