Müller, Ute2019-08-162020-01-062022-11-252020-01-062022-11-2520190941-9225https://orlis.difu.de/handle/difu/253644Im Jahr 2017 wurde die Baugebietskategorie Urbanes Gebiet in Paragraf 6a der Baunutzungsverordnung (BauNVO) eingeführt. Das primäre Ziel ist, Wohnen und Arbeiten in Stadtquartieren stärker zu mischen. Das Urbane Gebiet stellt eine rechtliche Schnittmenge zwischen den bisherigen Kategorien Kerngebiet und Mischgebiet dar. Strukturell hat das Urbane Gebiet von den Kerngebieten die Dichte entliehen. Es gibt aber keine starre Vorgabe einer möglichst gleichwertigen Verteilung der Nutzungen. Sowohl Wohnen als auch Gewerbe müssen im Gebiet prägend sein. In einem Urbanen Gebiet sind tagsüber etwas höhere Lärmwerte zugelassen, die Nachtruhe bleibt auf dem Standard der Wohngebiete. Das Urbane Gebiet lässt vielfältige Gliederungsmöglichkeiten zu und schafft damit die Grundlagen für die urbane Nutzungsmischung. Die baurechtliche Ausweisung alleine lässt jedoch keine urbane Produktion entstehen. Die Rahmenbedingungen dafür müssen stimmen. Städte und Gemeinden sind aufgefordert, das Urbane Gebiet planerisch umzusetzen, um von den monostrukturalen Stadtgebieten wegzukommen und offen für ein lebendiges Miteinander von Wohnen und Arbeiten zu sein. In dem Beitrag wird als Beispiel die Hansestadt Hamburg genannt, wo schon 42 Urbane Gebiete in der Planung sind.Mischen possible. Gewerbe im Urbanen Gebiet.ZeitschriftenaufsatzDH27083StadtplanungFlächennutzungsplanungStadtquartierGewerbeansiedlungKleinbetriebMittelbetriebBaugebietKategorieStadtstrukturFunktionsmischungBaurechtBaunutzungsverordnungFallbeispiel