Schilling, Matthias2013-06-172020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920131436-1450https://orlis.difu.de/handle/difu/260982Seit 2012 sind die Jugendämter aufgrund von rechtlichen Regelungen im Bundeskinderschutzgesetz aufgefordert, Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Abs. 1 SGB VIII im Rahmen der KJH-Statistik zu erfassen. Eine Meldung zur Statistik machen die Jugendämter immer dann, wenn dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte bekannt werden, eine weitergehende Prüfung erfolgt und im Anschluss daran das Gefährdungsrisiko im kollegialen Austausch bzw. - noch besser - im Team bewertet wird. Rund 106.600 solcher Fälle weist das Statistische Bundesamt für die erste Erhebung des Jahres 2012 aus. Mit dieser Erweiterung und Ergänzung der KJH-Statistik hat sich die Wissensgrundlage zum institutionellen Kinderschutz verbessert. Die Auswertungen zeigen zusätzliche Erkenntnismöglichkeiten, verweisen auf Erhebungsschwierigkeiten und markieren mit Blick auf die empirischen Befunde inhaltliche Nachfragen sowie weiteren Forschungsbedarf.Die Inobhutnahme im Spannungsfeld zwischen Kinder- und Elternrecht. Gefährdungseinschätzungen im Zahlenspiegel - Altersverteilungen, Meldergruppen, Kindeswohlgefährdungen.ZeitschriftenaufsatzDMR140073SozialwesenJugendhilfeKindSchutzStatistikLebensalterKindeswohlgefährdungGefährdungseinschätzungKinderschutzFallzahlMeldewesenJugendhilfestatistik