Langenberg, Hans2007-07-052020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620070173-1564https://orlis.difu.de/handle/difu/161934Mit Urteil vom 18.10.2006 hat der BGH die grundsätzliche Zulässigkeit von Abgeltungsquoten erneut bestätigt, jedoch zugleich überzeugend entschieden, dass sie, um wirksam zu sein, nicht an starren Fristen festgemacht sein dürfen. Vielmehr müssen sie durch ihre Ausgestaltung ermöglichen, das tatsächliche Erscheinungsbild der Wohnung zu berücksichtigen, der Zustand muss sich mithin auf die Höhe der Abgeltungsquote auswirken können. Diese Zulässigkeitsvoraussetzung betrifft den Zustand des Mietobjekts nach Beendigung des Mietverhältnisses und Auszug des Mieters. difu"Weiche" Abgeltungsquoten in der Praxis.ZeitschriftenaufsatzDM07053056MietwesenMietrechtRechtsprechungMietvertragRenovierungSchönheitsreparaturAbgeltung