Spieth, W. F.1999-12-022020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2519990173-363Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/44732In § 4 des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) wird bestimmt, wer zur Sanierung eines Grundstücks mit schädlichen Bodenverunreinigungen bzw. Altlasten verpflichtet ist, also haftbar gemacht werden kann. Neben dem Verursacher und dem derzeitigen Eigentümer oder Besitzer können weitere Personenkreise herangezogen werden. difuWer muß das bezahlen? Bundesbodenschutzgesetz.ZeitschriftenaufsatzDC0584BodenschutzUmweltschutzUmweltschutzrechtGesetzgebungHaftungGrundstückserwerbAltlastBodensanierungSanierungsverpflichtungBundesbodenschutzgesetzBodenschutzgesetz