Guetter, Reinhold1982-04-222020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261981https://orlis.difu.de/handle/difu/486232Die Auslegung von Artikel 6 § 1 des Mietrechtsverbesserungsgesetzes vom 4.11.1971 sowie gleichlautender Landesverordnungen war bis Dezember 1980, was Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht betrifft, kaum missverständlich. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2.12.1980 enthält allgemeine Ausführungen zur Zulässigkeitsgrenze für den Abbruch von Wohnraum zum Zweck des Wohnungsneubaus, die dem Zweck des Gesetzes zuwiderlaufende Verwaltungsvorschriften zu bestätigen scheinen. Der Autor problematisiert das Urteil unter 3 Gesichtspunkten: 1. das Modell des Wohnungsmarktes, das hinter den Ausführungen bzw. der getroffenen Entscheidung steht; 2. die implizierte Überbewertung der Sickereffekte sowie 3. die Annahme weiterhin steigender Realeinkommen. bmRechtWohnungZweckentfremdungZulässigkeitsgrenzeMietrechtsverbesserungsgesetzWohnungsmarktSickereffektEinkommensentwicklungRechtsprechungDas Zweckentfremdungsverbot als Problem kommunaler Wohnungsbestandspolitik.Zeitschriftenaufsatz067899