Henneke, Hans-Günter2012-03-282020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520120029-859Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/174459Der Beitrag geht dem Verhältnis von Art. 91 e Abs. 2 und 3 GG zu den übrigen Bestimmungen des GG insbesondere im VII., VIII. und X. Abschnitt nach und kommt zu dem Ergebnis, dass einzelne Bestimmungen im SGB II mit der Garantie kommunaler Selbstverwaltung, Art. 84 und Art. 114 Abs. 2 GG nicht zu vereinbaren sind. "Rückforderungsansprüche" des Bundes gegen Optionskommunen bestehen nur bei rechtsgrundlosen Vermögensverschiebungen, die eine Bereicherung der Optionskommune voraussetzen. Eventuelle Haftungsansprüche des Bundes richten sich wegen der Zweistufigkeit des Staatsaufbaus gegen das aufsichtsführende Land.Stellung der SGB II-Optionskommunen im bundesstaatlichen Gefüge.ZeitschriftenaufsatzDM12032612VerwaltungsrechtStaatsaufbauKommunale SelbstverwaltungFinanzierungHaftungOptionskommuneMischverwaltungAufgabenwahrnehmungSozialgesetzbuchSGB II