2004-04-022020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520040522-5337https://orlis.difu.de/handle/difu/136274Amtliche Leitsätze: 1. Der in einem Erschließungsvertrag zwischen Bauträger als Grundstückseigentümer und Gemeinde erklärte Verzicht auf Anschlussrechte wirkt dinglich und bindet auch die Rechtsnachfolger im Grundeigentum. 2. Der aus dem Gedanken der Folgenbeseitigung abgeleitete Erschließungsanspruch ist subsidiär gegenüber zivilrechtlichen Möglichkeiten der Erschließungssicherung. difuBayVGH, Urteil vom 9.10.2003 Az. 4 B 00.2191 (rechtskräftig). Leitungsgebundene Erschließung.ZeitschriftenaufsatzDG3141EntsorgungVersorgungWasserversorgungAbwasserbeseitigungErschließungsrechtVersorgungsleitungBebauungsplanErschließungsanspruchFolgenbeseitigungsanspruchRechtsnachfolge