Beckmann, Hartmut1980-02-032020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261976https://orlis.difu.de/handle/difu/460239Die vorliegende Untersuchung beschäftigt sich mit denjenigen nichtsteuerlichen Abgaben, die nicht als Gebühr oder Beitrag einzustufen sind und die vom Autor als ,,besondere Abgaben'' bezeichnet werden. Bestimmte Einnahmen, wie der Konjunkturzuschlag oder Marktordnungsabgaben (z. B. die Getreidepreisausgleichsabgabe der Mühlenbetriebe) sind mangels Einnahmezwecke nicht als Steuern, mangels Entgeltcharakters (Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen) nicht als Gebühren oder Beiträge anzusehen. Das Grundgesetz schließt hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz die Erhebung besonderer Abgaben nicht aus. Aber gerade im Bereich der Gesetzgebung ist eine klare Trennung zwischen Steuern und besonderen Abgaben erforderlich, da für das Recht der Steuern eine besondere Kompetenzaufteilung gilt. Der Autor behandelt u. a. auch die Problematik der Eigentumsgarantie im Grenzbereich zwischen Steuern und besonderen Abgaben.AbgabenrechtSteuerrechtSteuerVerfassungsrechtWirtschaftsplanungRechtFinanzenWirtschaftVerfassungsrechtsfragen im Grenzbereich zwischen Steuern und besonderen Abgaben.Monographie037827