1982-10-122020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261982https://orlis.difu.de/handle/difu/490128Auf der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses und des Wohnungsbauausschusses des Deutschen Bundestages am 3. Februar in Bonn hat das Deutsche Volksheimstättenwerk, vertreten durch seinen Hauptgeschäftsführer Martin Oschmann, darauf hingewiesen, dass das System der Vergleichsmiete einer materiellen Änderung bedarf, der Vorschlag zur Einführung einer Staffelmiete unbefriedigend ist und die vorgesehenen Regelungen für Zeitmietverträge auf Ein- und Zweifamilienhäuser ausgedehnt werden sollten. -z-RechtWohnenMietrechtVergleichsmieteStaffelmieteZeitmieteWohnungsbaugenossenschaftAnhörungStellungnahme des VHW zur Änderung des Mietrechts.Zeitschriftenaufsatz072431