1984-10-102020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261984https://orlis.difu.de/handle/difu/507897Der Vermieter muss den Mieter gegen unzulässige Immissionen i.S.d. § 906 BGB schuützen. Er hat einen Abwehranspruch gegen den Vermieter wegen der unstreitig auch während der Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen von Selbstbedienungsladen ausgehenden Immissionen, da es sich um unzulässige Immissionen im Sinne des § 906 BGB handelt. rhBaurechtRechtWohnungMietrechtMietvertragWohnraumImmissionGewerbebetriebRechtsprechungLG-UrteilMieterschutz§§ 536, 906 BGB. LG Hamburg, Urteil v. 14.1.1983 - 11 S 251/82.Zeitschriftenaufsatz090557