Schröder, Heinz1984-04-042020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251966https://orlis.difu.de/handle/difu/504816Die eigenständige Entwicklung der Hamburgischen Jugendfürsorge wird durch zwei Daten markiert: Das Hamburgische Verwaltungsgesetz von 1863 legte die Verwaltung der Jugendfürsorge von den milden Stiftungen in die Hände staatlicher Deputationen. Durch das Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt sowie das hamburgische Ausführungsgesetz wurde die eigenständige Entwicklung der Hamburger Jugendfürsorge 1924 abgeschlossen. Unter Berücksichtigung der allgemein politischen und der wirtschafts- und geistesgeschichtlichen Einflüsse behandelt die Arbeit die bewegteste Epoche der Hamburgischen Jugendfürsorge. Zur Untersuchung des Themas wurden auch teilweise Quellen des Staatsarchivs Hamburg herangezogen. Die Kapitelgliederung erfolgt nach Sachgebieten (z. B. Schulwesen, Vormundschaftswesen, Arbeitsschutz, Waisenhaus und Zwangserziehungsanstalten). chb/difuJugendfürsorgeJugendhilfeArmutVormundschaftJugendgerichtWaisenhausErziehungsanstaltSchuleSozialwesenStadtgeschichteRechtsgeschichteInstitutionengeschichteJugendeinrichtungWissenschaft/GrundlagenGeschichteDie Geschichte der Hamburgischen Jugendfürsorge 1863 bis 1924.Graue Literatur087340