Karpen, Ulrich1987-04-082020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261986https://orlis.difu.de/handle/difu/531432Der vorläufige Rechtsschutz ist gerade bei Nachbarstreitigkeiten von ausschlaggebender Bedeutung, denn das Nachbarrecht erweist sich in der praktischen Anwendung als außerordentlich abhängig von dem jeweiligen Stand eines umstrittenen Bauvorhabens. Einen Unterlassungsanspruch bzw. ein konkretes Rechtsverhältnis vorausgesetzt, stehen auch einer (vorbeugenden) Unterlassungs- oder Feststellungsklage, unterstützt durch Anträge nach § 123 VwGO, keine durchgreifenden prozessualen Hindernisse entgegen. Eine einstweilige Anordnung gegen den Bebauungsplan ist gegenüber Rechtsmitteln gegen eine Baugenehmigung nur dann subsidiär, wenn sie nicht "dringend geboten" ist. Unter Geltung GG Art. 19 IV ist dem Antragsteller nur selten zuzumuten, den Erlass einer Baugenehmigung abzuwarten. (rh)BaugenehmigungNachbarrechtRechtsschutzBebauungsplanNachbarschutzBauvorhabenRechtBauordnungsrechtEinstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn im Baurecht.Zeitschriftenaufsatz118431