Söfker, Wilhelm2012-02-022020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520111616-0991https://orlis.difu.de/handle/difu/174019Am 30. Juli 2011 ist das Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden (BGBl. I S. 1509) in Kraft getreten, mit dem das BauGB an die Erfordernisse des Klimaschutzes angepasst worden ist. Dieses Gesetz befasst sich auch mit Maßnahmen zur Energieeinsparung. Denn auch die Energieeinsparung gehört zum "Klimaschutz". Die Ergänzungen der Vorschriften über die Grundsätze der Bauleitplanung in § 1 Abs. 5 und § 1 a Abs. 5 verstehen unter den Maßnahmen des Klimaschutzes auch solche, die dem Klimawandel entgegenwirken. Dies sind Maßnahmen, mit denen der für den Klimawandel verantwortlich gemachte Ausstoß von Kohlendioxid verringert wird. Dazu gehören der Einsatz erneuerbarer Energien und die der Energieeffizienz dienenden Anlagen Kraft-Wärme-Kopplung und ebenso Maßnahmen zur Energieeinsparung. Die dazu in das BauGB eingeführten neuen Regelungen haben ihren Schwerpunkt in diesen Bereichen.Die Berücksichtigung energiesparender Bauweisen in der BauGB-Novelle 2011.ZeitschriftenaufsatzDM12011512BaurechtStädtebaurechtStadtentwicklungsplanungBauleitplanungBebauungsplanungStädtebauEnergieeinsparungBauweiseKlimaBundesbaugesetzKlimaschutzKlimaschutzzielEnergieeinsparverordnungBauplanungsrechtGesetzesnovelleBaugesetzbuch -BauGB-KohlendioxidminderungKlimaschutzpolitikEnergieeffizienz