Dauner-Lieb, Barbara2015-12-092020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520151439-6351https://orlis.difu.de/handle/difu/225517Der Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertrags und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung adressiert zwei Problembereiche, die wenig mehr miteinander zu tun haben, als dass sie Sachverhalte betreffen, in denen irgendetwas gebaut oder eingebaut wird und die juristisch völlig unterschiedliche Fragen aufwerfen. Es geht einmal um eine Reform des Bauvertragsrechts und damit um tiefgreifende Änderungen und Ergänzungen des Werkvertragsrechts. Zum anderen geht es um Integration der Rechtsprechung des EuGH zur Ersatzfähigkeit von Ein- und Ausbaukosten bei Mangelhaftigkeit der Kaufsache in das BGB und vor allem die Ausdehnung dieser Linie auf alle Kaufverträge, mit möglicherweise einschneidenden Folgen für das dogmatische Fundament des Allgemeinen Schuldrechts. Der Beitrag widmet sich den Vorschlägen des Referentenentwurfs zum Kaufrecht.Die geplante Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung. Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums.ZeitschriftenaufsatzDM15112615BaurechtBauvertragsrechtHaftungMängelhaftungArchitektenleistungWerkvertragVertragsrechtRechtsprechungBauunternehmerHandwerkerReferentenentwurfGesetzesänderungVerbraucherschutzKaufrecht