1997-04-232020-01-032022-11-262020-01-032022-11-261996https://orlis.difu.de/handle/difu/48246Das klassische Normalarbeitsverhältnis, an dem sich auch das System der sozialen Sicherung orientiert, wird von einer breiten Palette unsicherer Beschäftigungsformen überlagert. Aus der zunehmenden geringfügigen Beschäftigung ergeben sich verteilungspolitische und wettbewerbspolitische Verzerrungen und arbeitsmarktpolitische Fehlentwicklungen. Durch differenzierte gesetzliche Regelungen ließen sich hier Bedenken gegen eine Versicherungspflicht dieser Beschäftigungsgruppe ausräumen. Leiharbeit, die nicht auf Dauer angelegt ist und in der sehr niedrige Arbeitsentgelte gezahlt werden, ist auch wegen der kommerziellen Entwicklung bedenklich so daß von gemeinnützigen Einrichtungen Alternativen angeboten werden. Scheinselbständige, die formal als Selbständige engagiert jedoch in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihrem Auftraggeber stehen, besitzen keine arbeitsrechtlichen Ansprüche. Lösungsansätze könnten eine Ausweitung des Arbeitnehmer-Begriffs oder Pflichtversicherungen für bestimmte Kreise von Selbständigen sowie Zwangsabgaben für Unternehmen an einen entsprechenden Fonds sein. eh/difuPrekäre Beschäftigungsverhältnisse. - Die Bundesrepublik Deutschland auf dem Wege in die Tagelöhnergesellschaft. Eine Tagung der Friedrich-Ebert-Stiftung am 5. Juni 1996 in Leipzig.Graue LiteraturDF0844ArbeitArbeitsplatzEinkommenSozialversicherungSoziale SicherheitPersonalpolitikArbeitsmarktArbeitsrechtGeringfügige BeschäftigungPrekäre BeschäftigungBeschäftigungsformLeiharbeitSelbständigkeit