Hopkins, Richard2012-04-242020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252012978-3-428-13748-0https://orlis.difu.de/handle/difu/200027"Keine Planausweisung kann einen Schutz vor Terrorakten gewährleisten", so das OVG Münster im Jahr 1984 (Urt. v. 23.3.1984, 11a NE 38/81). Ganz anders das BVerwG im Jahr 2007: "Die möglichen Gefahren für die Nachbarschaft (...) durch terroristische Anschläge sind städtebaulich bedeutsame Auswirkungen" (Urt. v. 25.1.2007, 4 C 1/06). Frage ist, inwieweit das Bauplanungsrecht einen Beitrag zur Abwehr terroristischer Gefährdungen leisten kann. Der Autor gelangt vor dem Hintergrund stadtplanerischer, soziologischer, risiko-, katastrophen- und raumordnungsrechtlicher Erwägungen zu dem Ergebnis, dass das Bauplanungsrecht den Raumbezug terroristischer Gefährdungen adäquat bewältigt und seine Instrumente eine Schnittstellenfunktion zwischen Ordnungs- und Städtebaurecht einnehmen.Abwehr terroristischer Gefahren und Risiken durch Bauplanungsrecht.MonographieDW25356PlanungsrechtBauplanungBaurechtStädtebaurechtOrdnungsrechtRaumplanungsrechtStadtplanungGefahrenabwehrKatastrophenschutzBauplanungsrechtTerrorismus