Blum, Erich1981-06-022020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261979https://orlis.difu.de/handle/difu/475836Ziel der Arbeit ist es, die Rehabilitation nicht nur funktional, bezogen auf die einzelnen Maßnahmen, in das soziale Leistungssystem einzuordnen, sondern damit einhergehend die einzelnen sozialen Leistungsbereiche daraufhin zu untersuchen, inwieweit sie der ,,Idee'' der Rehabilitation gerecht werden. Unter Rehabilitation versteht der Autor nicht nur die einzelnen Maßnahmen zur Gesundung des erkrankten Individuums, sondern auch die Neueingliederung dieser Individuen als tätige Mitglieder in die Gesellschaft. Unter diesem Aspekt stellt sich der Verfasser als Aufgabe, die Systematisierung der rehabilitativen Vorschriften zu versuchen, um so die wertungsmäßige Folgerichtigkeit und innere Einheit der auf die Rehabilitation bezogenen Regelungen darzustellen. Die Systematisierung dieses Teilbereiches des Sozialrechts dient somit der Klärung der Frage, ob und inwieweit diese sozialen Normen jene Ordnung und Einheit besitzen, die als Grundlage einer präzisen Erfassung sozialer Tatbestände unerläßlich sind. Insofern gewinnt die Arbeit für die an Rehabilitation Beteiligten einen praktischen Wert. sg/difuRehabilitationBehinderterGesetzgebungSozialrechtSozialhilfeSozialversorgungSozialwesenGesundheitswesenDie Eingliederung Behinderter - Rehabilitation. Versuch einer Systematisierung.Monographie057185