Kleerbaum, Klaus-Viktor2016-05-122020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620100177-9184https://orlis.difu.de/handle/difu/211523Das Konnexitätsprinzip "Wer bestellt, bezahlt" gilt. Es soll die Kommunen davor schützen, dass Ihnen der Bund Aufgaben überträgt, ohne dafür das notwendige Geld zur Verfügung zu stellen. Jetzt musste sich der Verfassungsgerichtshof erstmals nach Verankerung des Konnexitätsprinzips in der Landesverfassung mit den Beschwerden von Klagen von 19 Städten und 2 Kreisen befassen. Ein Beitrag des Rechtsexperten Klaus-Viktor Kleerbaum zu den mit Spannung erwarteten Grundsatzurteilen.Konnexitätsprinzip auf dem Prüfstand.ZeitschriftenaufsatzDCF0268VerfassungsrechtFinanzpolitikFinanzausgleichKonnexitätsprinzipVerfassungsgerichtshof