Ziegler, Wolfgang2020-09-102020-09-102022-11-252020-09-102022-11-2520200029-859Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/577879Der Beitrag behandelt ein für die Baurechtspraxis relevantes Thema. Es geht um die Wortschöpfung „gedankliche Schnur" im Rahmen der Ausfertigung von Bebauungsplänen. Es besteht Anlass, sich mit der Fehleranfälligkeit von Bebauungsplänen zu beschäftigen. Zwar sind die Fehlerquellen durch die Gesetzgebung und die Rechtsprechung auf ein sinnvolles Maß begrenzt worden. Andererseits erzeugen neue Vorschriften immer wieder Unsicherheiten. Als Beispiel mag § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zur Bekanntmachung umweltbezogener Informationen dienen. Bemerkenswert ist der Hinweis zur Baurechtspraxis, dass sich die Verfahrensschritte der Ausfertigung und Bekanntmachung selbst bei Bebauungsplänen größerer Städte als „fehlerträchtig" erwiesen haben. In diesen Zusammenhang gehört die Wortschöpfung „gedankliche Schnur". Diesem Thema widmet sich der Beitrag, beginnend mit einem neuen Fall aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung.Die Ausfertigung von mehrteiligen Bebauungsplänen und die Erfindung der „gedanklichen Schnur".Zeitschriftenaufsatz202168-7BaurechtBebauungsplanBebauungsplanänderungFehlerhaftigkeitVerfahrensfehlerRechtsprechung