Croes, H. M.1982-10-192020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251982https://orlis.difu.de/handle/difu/490894Da das für den Wohnungsbau geltende Schallschutzgesetz nur stufenweise bis 1985 in Kraft tritt, wird den Gemeinden durch staatliche Beiträge ein finanzieller Anreiz geboten, die durch das Gesetz angestrebten Schallschutzmaßnahmen schon jetzt durchzuführen. Förderungswürdig im Jahre 1981 sind Schallschutzmaßnahmen längs entsprechenden Verkehrswegen, geeignete Zuordnung der Räume innerhalb einer Wohnung und Schallisolierung der Außenwände im Zuge von Renovierungen oder Wärmeisolierungsmaßnahmen. Die 1981 gemachten Erfahrungen bestätigen, dass frühzeitige Beachtung des Schallschutzes wichtig ist. Der Autor verdeutlicht dies an einigen Beispielen, und erläutert die Änderungen der Förderungskriterien für 1982, unter anderem die Bevorzugung dringender innerstädtischer Sanierungen. wfUmweltpflegeImmissionsschutzVerkehrslärmImmissionsschutzrechtVerkehrslärmschutzgesetzFörderungsprogrammFinanzierungWohnungsbauStaatGemeindeSchallschutzmaßnahmeRenovierungSanierungPreventie, gekoppelde sanering en urgente sanering. V en M subsidieert maatregelen voor wering verkeerslawaai.Zeitschriftenaufsatz073207