Rebhahn, RobertStrasser, Rudolf1990-04-182020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261989https://orlis.difu.de/handle/difu/555130Unter Vollstreckung versteht man im allgemeinen die Herstellung des von der Rechtsordnung vorgesehenen Zustandes durch behördliche Organe und damit dfie Durchsetzung einer Pflicht gegenüber dem Verpflichteten. Im Vordergrund dieser Untersuchung steht die Vollstreckung aufgrund von Geldforderungen, die im Privatrecht günden. Hier geht es vor allem um die Frage, auf welche Vermögensgegenstände die Gemeinde zugunsten der Gläubiger verzichten muß, und damit letztlich darum, inwieweit die Gemeinde bestimmte Aktivitäten zugunsten ihrer privaten Gläubiger einschränken oder überhaupt aufgeben muß. Ähnliche Probleme treten auch bei der Exekution zur Erwirkung von Handlungen und Unterlassungen zugunsten privater Gläubiger auf, die daher gleichfalls mitbehandelt werden. Auf andere Formen und Fälle der Vollstreckung, insbesondere auf die Exekution öffentlich-rechtlicher Pflichten der Gemeinden, wird hier nur insoweit eingegangen, wie es für eine abgerundete Darstellung unbedingt erforderlich ist. geh/difuZwangsvollstreckungInsolvenzGemeindefinanzhaushaltVerschuldungHaftungVerfassungsrechtGemeindevermögenGemeindefinanzenHaushaltswesenFinanzwesenStaat/VerwaltungFinanzenZwangsvollstreckung und Insolvenz bei Gemeinden.Graue Literatur142989