Matthies, Stefan2011-07-122020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520111439-6351https://orlis.difu.de/handle/difu/172671§ 13 IV Nr. 2 VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) stellt einen Zusammenhang her zwischen dem Abschluss eines Wartungsvertrags für bestimmte Anlagen und der Verjährungsfrist für Mängelansprüche, die dem Auftraggeber für diese Anlagenteile etwaig zustehen. Damit können aber zugleich sowohl für Auftraggeber als auch für Auftragnehmer rechtliche Unsicherheiten entstehen, wenn der Wartungsvertrag während der Dauer der Verjährungsfrist gekündigt oder möglicherweise aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht weiter durchgeführt wird. Die Regelung selbst enthält keine Lösung diesbezüglich. Auch in Rechtsprechung und Literatur ist das Thema nicht abschließend behandelt. Das Wechselspiel zwischen Wartung, Verjährungsfrist und Insolvenzrecht ist Gegenstand der Untersuchung.Die Auswirkungen von Kündigung oder Insolvenz auf den Wartungsvertrag und die Verjährungsfristen nach § 13 IV Nr. 2 VOB/B.ZeitschriftenaufsatzDM11062917BaurechtVOB/BBauwerkLeistungWartungBaumangelHaftungVerjährungInsolvenzRechtsprechung