Grams, Hartmut A.1995-12-272020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2619950340-7489https://orlis.difu.de/handle/difu/89025Der Beitrag geht der Frage nach, ob behinderte Menschen einen subjektiven Anspruch auf einen behindertengerechten Zugang zu öffentlichen Einrichtungen haben und diesen auch gerichtlich durchsetzen können, um in den allen anderen gewährten Kulturgenuß zu kommen und am öffentlichen Leben gleichberechtigt teilnehmen zu können. Damit soll gleichzeitig eine Diskussion angeregt werden, zumal bisher in Rechtsprechung und Lehre zu den schwierigen juristischen Fragen keine weiterführenden Äußerungen erkennbar sind. In einem Exkurs wird auf die Folgerungen für den behindertengerechten Zugang zu privaten Bauvorhaben eingegangen. Ergebnis ist, Behinderte können im Einzelfall nicht nur die Verletzung subjektiven Rechts geltend machen, Rechtsgrundlage wäre Paragraph 42 II VwGO, sondern auch die Verletzung eines Grundrechts nach Artikel 3 I GG. Bei privaten Bauvorhaben ist indes ein ähnliches Abwehrrecht nicht gegeben.Anspruch auf behindertengerechten Zugang zu öffentlichen Einrichtungen?ZeitschriftenaufsatzI95040296Öffentliche EinrichtungBehinderterGebäudeRechtsschutzZugangBehindertengerechtRechtsgrundlage