1996-07-222020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2619950943-383Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/91025Der Bundesgerichtshof hat im Revisionsverfahren die im sogenannten Holzschutzmittelprozeß ergangenen Urteile des Landgerichts gegen die Geschäftsführer der Herstellerfirma aufgehoben. In der Begründung seiner Entscheidung setzt sich der BGH mit dem Abwägungs- und Bewertungsprozeß auseinander, der Gerichten bei widerstreitenden Gutachteraussagen auferlegt ist. Im Ergebnis führte nicht die Heranziehung eines von seiten der Beklagten als nicht kompetent beurteilten Gutachters zur Aufhebung sondern die Tatsache, daß das Landgericht sich unzureichend mit der Auffassung der Gutachter auf der Seite der Beklagten auseinandergesetzt habe.Holzschutzmittel-Fall. BGH, Urteil vom 2.8.1995 - 2StR 221/94 -.ZeitschriftenaufsatzI96020263HolzschutzmittelGesundheitsrisikoSchadstoffGerichtsentscheidungGutachtenGutachterBewertungRechtsprechungUrteilsbegründungKritik