2002-11-222020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2520020044-3735https://orlis.difu.de/handle/difu/47275Überlässt der zur Abwasserbeseitigung verpflichtete Träger einer öffentlichen Verkehrsanlage die Fortleitung des gesammelten Niederschlagswassers einem Dritten (hier: dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks), so bleibt seine eigene Verantwortlichkeit bestehen. Er muss den Dritten überwachen und notfalls selbst eingreifen. Verletzt er diese Pflicht, wird er einem geschädigten Anlieger auch selbst ersatzpflichtig. Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.11.2001 - III ZR 322/00 -. difuAbwasserbeseitigung - Schadensersatzpflicht des Trägers einer öffentlichen Verkehrsanlage.ZeitschriftenaufsatzDC3187EntsorgungAbwasserbeseitigungRegenwasserOberflächenwasserÜberschwemmungSchadenersatzSchadenshaftungVerursacherprinzipZuständigkeit