Kopf, HelmutSchmid, Willi2007-07-102020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252007https://orlis.difu.de/handle/difu/139506Mit geeichten Wasserzählern darf ein Wasserversorgungsunternehmen sechs Jahre lang mit seinen Kunden abrechnen. Die Zähler können aber länger als sechs Jahre im Netz verbleiben, wenn eine Nacheichung von wenigen Zählern bestanden wird. Bei Bestehen der Stichprobenprüfung dürfen alle Wasserzähler weitere drei Jahre in Betrieb bleiben. Das Verfahren kann jede Kommune/jedes Wasserversorgungsunternehmen vor Ablauf der Eichgültigkeit bei der zuständigen Behörde beantragen, wobei es sich ab einer Mindestlosgröße von 300 Zählern rechnet. Zu diesem Zweck besteht auch die Möglichkeit, dass sich mehrere Kommunen/Wasserversorgungsunternehmen zusammenschließen, ein großes Los bilden und gemeinsam ein Stichprobenverfahren beantragen. In dem Beitrag wird das Antragsverfahren erläutert. Außerdem werden die Kostenvorteile mit Hilfe einer Tabelle dargestellt, der eine Stichprobenprüfung von 5.000 Zählern zugrunde liegt. Darüber hinaus zeigt die Tabelle auch, dass der Gewinn einer bestandenen Stichprobenprüfung das Kostenrisiko bei nicht bestandener Stichprobenprüfung bei Weitem aufwiegt. difuStichprobenverfahren bei Kaltwasserzählern.ZeitschriftenaufsatzDH12052VersorgungWasserWasserversorgungsunternehmenWasserverbrauchWasserzählerEichungPrüfverfahrenStichprobe