ERTEILT2013-12-172020-04-272022-11-292020-04-272022-11-292013https://orlis.difu.de/handle/difu/274140Die ambulanten erzieherischen Hilfen erweisen sich als "Wachstumsmotor" im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Angesichts der angespannten kommunalen Haushaltslage vielerorts stehen insbesondere die öffentlichen Träger unter einem hohen Legitimationsdruck nachzuweisen, was genau Leistung und Qualität der Hilfen ausmacht und ob die Kosten dazu in einem angemessenen Verhältnis stehen. Die Vielfalt der Leistungen und Anbieter macht es den Jugendämtern aber zunehmend schwer, hier Transparenz und Vergleichbarkeit herzustellen. Als geeigneten Ansatz für die Steuerung in diesem Bereich präsentiert diese Arbeitshilfe Vereinbarungen als Ergebnis eines Aushandlungsprozesses zwischen öffentlichen und freien Trägern, die gemeinsam die Verantwortung für die Gestaltung der lokalen oder regionalen Jugendhilfe tragen. Was genau gehört zum Leistungsumfang einer ambulanten Erziehungshilfe? Welche fachlichen Kriterien zur Bewertung der Qualität werden zugrunde gelegt? Was genau ist Bestandteil einer Fachleistungsstunde? Und wie kann die dialogische Aushandlung von Vereinbarungen gestaltet werden? Zu diesen Fragen gibt die Arbeitshilfe den Verantwortlichen in den Jugendämtern Eckpunkte und Orientierungshilfen (u. a. auch in Form eines Musterberechnungsbogens zur Kalkulation einer Fachleistungsstunde).IDSAushandlung ambulanter Erziehungshilfen mit freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. Eine Arbeitshilfe für Jugendämter.Graue LiteraturOG2UJ0KCDR19979Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL - Landesjugendamt WestfalenSozialwesenSozialarbeitJugendhilfeQualitätsverbesserungVereinbarungFinanzierungErziehungshilfeAmbulante HilfeFreier TrägerJugendamtEntgeltFachleistungsstundeLeistungsanspruchLeistungsbeschreibungWirkungsorientierungArbeitshilfe