Fuehner, -1980-02-032020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251970https://orlis.difu.de/handle/difu/460576Zur Verwendung von Teppichböden in kommunalen Gebäuden hat die KGSt in ihren früheren Rundschreiben Nr. 19/1966 und Nr. 16/1969 Stellung genommen. In hygienischer Hinsicht ist die Stellungnahme der KGSt durch ein Gutachten des Hygienischen Instituts der Freien und Hansestadt Hamburg (Prof. Dr. Fühner) bestätigt worden. Dieses Gutachten wird in diesem Rundschreiben bekanntgegeben.TeppichbodenGebäudereinigungVerwaltungsorganisationVerwaltungGebäudereinigung - Teppichböden in kommunalen Gebäuden.Graue Literatur038184