2009-02-122020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252008https://orlis.difu.de/handle/difu/165510Unabhängig von der zukünftigen Entwicklung der Leistungsbezahlung ist die seit 2005 bestehende tarifliche Regelung zum Leistungsentgelt (§ 18 TVöD) zurzeit von den Kommunen umzusetzen. Um dem Steuerungsaspekt des Instruments voll Rechnung zu tragen, möchten viele Kommunen auch ihre - zumindest in den alten Bundesländern auch größenmäßig hoch relevante Beschäftigtengruppe der - Beamten in eine finanziell wirksame, leistungsdifferenzierende Regelung einbeziehen. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher rechtlicher Ausgangssituationen für Beamte und Tarifbeschäftigte wird nun vielerorts nach tragfähigen und wenn möglich erprobten Gestaltungsoptionen gesucht, um bei der zielorientierten Steuerung und der Nutzung von Leistungsentgeltsystemen nicht nach dem Status der Mitarbeiter unterscheiden zu müssen. In der Veröffentlichung wurden als Ergebnis eines Info-Tages der KGSt Anfang April 2008 erste Praxisbeispiele von Kommunen unterschiedlicher Größenordnung und verschiedener Ausgangssituationen (Kreis Düren, Stadt Hamm, Stadt Köln) zusammengestellt. Sie wollen den Anderen eine bessere Orientierung für die Entscheidung über und für die Umsetzung der steuerungsrelevanten Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten in Anreizsysteme ermöglichen. Dass die Notwendigkeit dazu kein temporäres Problem ist und bleiben wird, illustrieren nicht zuletzt die umfänglichen Aktivitäten verschiedener Bundesländer im Rahmen anstehender Beamtenrechtsreformen, die nach jetziger Planung immer auch leistungsdifferenzierende Elemente enthalten werden.Steuerung durch Leistungsdifferenzierung. Einbeziehungsmöglichkeiten von Beamtinnen und Beamten in leistungsdifferenzierende Anreizsysteme.Graue LiteraturDM08102803VerwaltungKommunalverwaltungBeamterLeistungTarifvertragKommunalbediensteterTVöDGemeindeverwaltungBezahlungEntgeltLeistungsorientierungLeistungsentgeltAnreizsystemDienstvereinbarungPraxisbeispiel