Fendrich, Sandra2015-06-182020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920140947-8957https://orlis.difu.de/handle/difu/261488Im Kinder- und Jugendhilfegesetz wird rechtlich garantiert, dass unabhängig vom Geschlecht ein Anspruch auf Hilfe zur Erziehung besteht. Zudem besteht der Auftrag, die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen für alle Arbeits- und Handlungsfelder, also auch für die Hilfen zur Erziehung, gleichermaßen zu berücksichtigen (§ 9 SGB VIII). Das Leistungsspektrum der Hilfen zur Erziehung hat sich in den letzten Jahren quantitativ ausgeweitet und von der Angebotsseite her ausdifferenziert. Nahezu unverändert ist jedoch die Verteilung der Geschlechter geblieben: Mädchen sind in den Hilfen zur Erziehung und grundsätzlich auch in den Inobhutnahmen unterrepräsentiert. Dies wird im Beitrag mit Hilfe der Daten der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik zu den erzieherischen Hilfen und dem angrenzenden Arbeitsbereich der Inobhutnahmen empirisch belegt.Mädchen in den Hilfen zur Erziehung und Inobhutnahmen - aktuelle statistische Auswertungen.ZeitschriftenaufsatzDMR140582SozialarbeitJugendhilfeStatistikGeschlechtMädchenMädchenarbeitLebenslageUnterschiedUngleichheitErziehungshilfeInobhutnahmeKrisenbewältigungAltersgruppeJugendhilfestatistik