ERTEILTHoff, Renate2020-02-212020-02-212022-11-262020-02-212022-11-2620201867-8815https://orlis.difu.de/handle/difu/258965Berlin und Brandenburg hatten sich 1995 staatsvertraglich darauf verständigt, im Vorfeld der beabsichtigten Länderfusion gemeinsam für beide Länder zu planen und gemeinsame Landesentwicklungspläne aufzustellen. Im darauffolgenden Jahr wurde die Gemeinsame Landesplanungsabteilung gegründet. Zu den Kernaufgaben dieser Abteilung gehören neben den gemeinsamen Landesentwicklungsplänen die Genehmigung der Regionalpläne, die Durchführung von Raumordnungsverfahren- und Zielabweichungsverfahren, die Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung sowie die Aufstellung von Braunkohlen- und Sanierungsplänen. Der Landesentwicklungsplan für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) ist seit dem 1. Juli 2019 in Kraft. Er hat den seit 2009 geltenden Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) abgelöst.Entwicklung gemeinsam gestalten – ein Plan für Berlin und Brandenburg.Zeitschriftenaufsatz2627622-72482055-6BallungsraumLandesentwicklungsplanSiedlungsentwicklungWohnraumFreiraumentwicklungRegionale ZusammenarbeitFlughafenRaumordnungRegionalplanungHauptstadtregion